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der Kanzlei Liss & Mattmüller- Nachfolger J. Mattmüller
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ohne welches kein nützliches Werk auskommen kann. Es schafft auf allen Gebieten die Bedingungen gedeihlichen Geschehens. (Albert Schweizer)
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Angaben gemäß § 5 TMG | Liss & Mattmüller Steuerberatung- Nachfolger J. Mattmüller| Hanfstraße 29b | 33607 Bielefeld
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Verzinsung von jährlich 6 % für Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig
/in News /von adminNunmehr hat das BVerfG mit Beschluss vom 8.7.2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist…
Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2020
/in News /von adminFür den Veranlagungszeitraum 2020 gilt die Verlängerung sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden…
Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
/in News /von adminDie Hochwasserkatastrophe hat eine enorme Hilfs- und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung ausgelöst…