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der Kanzlei Liss & Mattmüller- Nachfolger J. Mattmüller
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ohne welches kein nützliches Werk auskommen kann. Es schafft auf allen Gebieten die Bedingungen gedeihlichen Geschehens. (Albert Schweizer)
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Angaben gemäß § 5 TMG | Liss & Mattmüller Steuerberatung- Nachfolger J. Mattmüller| Hanfstraße 29b | 33607 Bielefeld
Telefon: 0521-98625-0 | Telefax: 0521-98625-2| E-Mail: j.mattmueller@stb-liss.de
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R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden | Geltungsraum der Versicherung: Europa | Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Jochen Mattmüller Hanfstraße 29b 33607 Bielefeld (Deutschland)
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Nutzungsdauer von Computer- Hard- und Software auf ein Jahr verkürzt
/in News /von adminBestimmte digitale Wirtschaftsgüter können rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden…
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert
/in News /von adminDie Änderung des Corona-Insolvenzaussetzungsgesetzes sieht vor, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.4.2021 verlängert wird…
Wegfall der Steuerbefreiung nach Erbfall ohne zwingende Gründe für Aufgabe der Selbstnutzung
/in News /von adminVererbt der Erblasser sein Gebäude, welches er vorher bis zu seinem Tod selbst genutzt hat, können die Erben i. d. R. von einer Steuerbefreiung Gebrauch machen…