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der Kanzlei Liss & Mattmüller- Nachfolger J. Mattmüller
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ohne welches kein nützliches Werk auskommen kann. Es schafft auf allen Gebieten die Bedingungen gedeihlichen Geschehens. (Albert Schweizer)
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Angaben gemäß § 5 TMG | Liss & Mattmüller Steuerberatung- Nachfolger J. Mattmüller| Hanfstraße 29b | 33607 Bielefeld
Telefon: 0521-98625-0 | Telefax: 0521-98625-2| E-Mail: j.mattmueller@stb-liss.de
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Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 verlängert
/in News /von adminEiner Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.12.2020 zufolge soll diese Frist bis zum 31.8.2021 verlängert werden.
Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2021
/in News /von adminDie neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2021.
Berücksichtigung des Veräußerungserlöses eines teilweise privat genutzten Pkw
/in News /von adminEin Steuerpflichtiger ordnete das Kfz bei Anschaffung dem gewillkürten Betriebsvermögen zu…