Antrag auf Grundsteuererlass bis 31.3.2021 stellen

 

TERMINSACHE: Antrag auf Grundsteuererlass bis 31.3.2021 stellen

Vermieter können bis zum 31.3.2021 (Ausschlussfrist) einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde für 2020 stellen, wenn sie einen starken Rückgang ihrer Mieteinnahmen im Vorjahr zu verzeichnen haben. Ursachen können z. B. Brand- oder Hochwasserschäden, Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder Schäden durch Mietnomadentum sein. Insbesondere durch die Corona-bedingten Zahlungsausfälle können sich Einnahmeausfälle ergeben, die einen Grundsteuererlass rechtfertigen können.

 

Keine Aussicht auf Erlass besteht, wenn der Vermieter die Ertragsminderung zu vertreten hat, z. B., weil er dem Mieter im Erlasszeitraum gekündigt hat oder wenn notwendige Renovierungsarbeiten nicht (rechtzeitig) durchgeführt wurden.

 

Maßstab für die Ermittlung der Ertragsminderung ist die geschätzte übliche Jahresrohmiete. Bei einem Ausfall von mehr als 50 % der Mieteinnahmen wird die Grundsteuer nach den derzeitigen Bestimmungen in Höhe von 25 % erlassen. Entfällt der Mietertrag vollständig, halbiert sich die Grundsteuer.

 

Lassen Sie sich optimal beraten:

Telefonisch: 0521986250

Email: j.mattmueller@stb-liss.de

Vor Ort: Hanfstraße 29b | Bielefeld, Deutschland

Prozessführung

 

Einspruchsverfahren

Das Einspruchsverfahren ist das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren im deutschen Steuerrecht. Gegen fehlerhafte Steuerbescheide muss zunächst Einspruch eingelegt werden. Ohne ein ganz oder teilweise erfolgloses Einspruchsverfahren kann eine Klage beim Finanzgericht grundsätzlich nicht erhoben werden.

Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, für den Mandanten nachteilige Festsetzungen des Finanzamtes außerhalb eines kostspieligen Gerichtsverfahrens anzufechten.

Das Einspruchsverfahren endet mit einem Änderungs- oder Abhilfebescheid der dem Einspruch ganz oder teilweise stattgibt, oder einer Einspruchsentscheidung. Beide können Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Finanzgerichtsverfahren) sein.

In der Finanzverwaltung ist die Filterwirkung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens besonders hoch. Im Jahr 2016 erledigten die Finanzämter in Deutschland rund 3,4 Millionen Einsprüche. In knapp 2,2 Millionen Fällen (rund 64 %) waren die Einspruchsführer nach der Einspruchsstatistik 2016 des Bundesministeriums der Finanzen erfolgreich. Weniger als 2 % der Einsprüche führten 2012 laut einer Statistik des Bundesministeriums der Finanzen zu einer Klage. Einspruchsstatisitik BMF

Finanzgerichtsverfahren

Sollte das Einspruchsverfahrens nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, kann die Einspruchsentscheidung der Finanzverwaltung durch Klageerhebung im Rahmen eines Gerichtsprozesses überprüft werden. Hierbei beraten wir Sie eingehend zu den Chancen und Risiken des gerichtlichen Verfahrens. Um Ihre Erfolgsaussichten in dem Finanzgerichtsverfahren zu steigern, prüfen wir umfassend für Sie die zutreffende Rechtslage und gehen mit Ihnen die Beweislast und Nachweispflichten durch. Während des Verfahrens steht Ihnen immer ein steuerrechtlich versierter Anwalt (Fachanwalt für Steuerrecht) als Vertreter und Berater zur Seite, der Sie sicher durch die Unwägbarkeiten eines Gerichtsprozesses führt.

Lassen Sie sich optimal beraten:

Telefonisch: 0521986250

Email: j.mattmueller@stb-liss.de

Vor Ort: Hanfstraße 29b | Bielefeld, Deutschland

Betriebswirtschaftliche Beratung/ Existenzgründungsberatung

 

Betriebswirtschaftliche Beratung

Die betriebswirtschaftliche Beratung aus steuerrechtlicher Sicht beinhaltet

  • Unternehmensplanung, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
  • Finanz- und Investitionsplanung
  • Aufzeigen von Alternativen bei Krediten, Versicherung, Leasing, Miete, Kauf
  • Personalplanung
  • Vorbereitung von unternehmerischen Entscheidungen unter Berücksichtigung der Steuerauswirkungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung der vom Unternehmer getroffenen Entscheidungen

Wir helfen Ihnen, die erforderlichen unternehmerischen Entscheidungen im Rahmen einer fundierten Unternehmensplanung zu treffen.

 

Existenzgründungsberatung

Wer sich selbstständig machen will, hat eine lange Liste an Aufgaben zu bewältigen und viele Hürden zu nehmen. Wer diese Hürden sicher überwinden will, dem bieten wir eine professionelle Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit an. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung von Businessplänen (Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen) sowie eine umfassende rechtliche Beratung zu den verschiedenen Unternehmensformen und deren steuerlichen Besonderheiten. Zudem sind wir bei der Beantragung von Fördermitteln (z. B. zinsgünstige KfW-Darlehen) und der nötigen Korrespondenz mit den verschiedenen Behörden behilflich.

Lassen Sie sich optimal beraten:

Telefonisch: 0521986250

Email: j.mattmueller@stb-liss.de

Vor Ort: Hanfstraße 29b | Bielefeld, Deutschland

Betriebsprüfungen

 

Mit Erfahrung und Know-How begleiten wir Sie bei allen Formen von steuerlichen Außenprüfungen:

  • Prüfung, Sichtung und Aufbereitung der notwendigen Unterlagen nach Einreichung durch die Mandantschaft in unserer Kanzlei vor Beginn der Betriebsprüfung
  • Mitwirkung und Begleitung der steuerlichen Betriebsprüfung in unseren Kanzleiräumen oder in den Geschäftsräumen unserer Mandanten
  • Stellungnahmen und Zusammenstellungen von geforderten Unterlagen und Nachweisen gegenüber dem Betriebsprüfer
  • Telefonate, Schriftverkehrsangelegenheiten im Zusammenhang und während der steuerlichen Betriebsprüfung mit der Finanzverwaltung
  • Durchführung der Schlussbesprechung mit dem Betriebsprüfer
  • Prüfung des Berichts über die durchgeführte steuerliche Betriebsprüfung
  • Prüfung der evtl. daraufhin ergehenden geänderten Steuer- und Feststellungsbescheide
  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln (Einspruch und ggf. Klage) gegen die aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen Steuerbescheide

 

Lassen Sie sich optimal beraten:

Telefonisch: 0521986250

Email: j.mattmueller@stb-liss.de

Vor Ort: Hanfstraße 29b | Bielefeld, Deutschland

Klassische Steuerberatung

 

Die klassische Steuerberatung beinhaltet folgende Tätigkeiten:

Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

  • Jahresabschlusserstellung (Bilanz und Gewinnermittlungen)
  • Jahressteuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Steueranmeldungen (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Bauabzugsteuer)
  • Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer

Erstellung der laufenden Buchhaltung

  • Finanzbuchhaltung
  • Löhne und Gehälter
  • Baulöhne
  • Sozialversicherungsmeldewesen

Gestaltung

  • Steuerplanung und Steueroptimierung
  • Optimale steuerliche Nutzung von Wahlrechten

 

Lassen Sie sich optimal beraten:

Telefonisch: 0521986250

Email: j.mattmueller@stb-liss.de

Vor Ort: Hanfstraße 29b | Bielefeld, Deutschland